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GS Nikolaus Obertreis

der Kreisstadt St. Wendel

Nikolaus Obertreis Straße

 

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Fax: 06851/839 371

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Schulordnung

Schule ist eine Gemeinschaft von Schülern, Lehrern und Eltern. Jede Gemeinschaft braucht für das gute Miteinander eine Ordnung in Form von Regeln, auf die sich alle verlassen können. Die Ordnung ist für alle am Schulleben Beteiligten verbindlich. Gegenseitiger Respekt, Toleranz und Höflichkeit sind die Grundvoraussetzungen für ein gemeinsames Lernen und Wachsen:

 

Zusammen wachsen

 

Damit alle gemeinsam lernen und somit auch „wachsen“ können, kann ein jeder von uns etwas zu unserem Leitgedanken beitragen:

 

1. Allgemeine Regeln

  • Ich gehe höflich, rücksichtsvoll und fair mit anderen um.

  • Ich darf meine Meinung in angemessener Form äußern

  • Ich grüße freundlich, bin hilfsbereit und klopfe an Räumen an, bevor ich sie betrete.

  • Ich lasse andere Kinder in Ruhe spielen und akzeptiere das Stopp- Zeichen.

  • Ich beleidige, hänsele und lache niemanden aus

  • Wenn ich meine Probleme nicht alleine lösen kann, hole ich mir Hilfe bei einer Lehrkraft.

  • Ich bringe keine schulfremden Gegenstände mit.

     

Die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen mobilen Geräten mit Telefonfunktion (z.B. sogenannte Smartwatches) ist auf dem Schulgelände und während der Schul- und Unterrichtszeit für Schülerinnen und Schüler verboten.

 

Die Geräte sind ggf. ausgeschaltet im Schulranzen aufzubewahren und dürfen nur nach Rücksprache mit dem Lehrpersonal genutzt werden.

 

2. Pausenverhalten und Verhalten auf dem Schulhof

  • Ich halte mich vor Schulbeginn und während der großen Pausen nicht im Schulhaus auf.

  • Ich stelle mich beim ersten Klingeln ordentlich am Aufstellplatz auf.

  • Nach der großen Pause gehe ich rücksichtsvoll, ohne zu schubsen und zu drängeln in die Klasse.

  • Ich halte den Schulhof von Müll frei.

  • Ball spiele ich nur bei trockenem Wetter.

  • Das Werfen harter Gegenstände (Schneebälle, Steine, Stöcke…) und von Sand unterlasse ich.

  • Rollt der Ball vom Schulgelände, informiere ich die Aufsicht.

  • In den Toiletten darf ich nicht spielen.

  • An den Klettergeräten und der Rutsche beachte ich die besprochenen Regeln.

  • Wenn es zweimal klingelt, ist Regenpause. Ich gehe dann in die Klasse zurück und beschäftige mich dort leise.

 

3. Verhalten im Schulhaus, Flur und Klassen

  • Im Schulgebäude verhalte ich mich leise, um andere in Ruhe arbeiten zu lassen.

  • Ich renne und drängele nicht, werfe keine Gegenstände die Treppe herunter und rutsche nicht auf dem Treppengeländer.

  • Ich hänge meine Jacke aus Platz- und Hygienegründen an der für die Klasse zuständigen Garderobe auf.

  • Ich darf die Fenster nicht öffnen.

  • Für den Besuch der Toilette stehen genügend Pausen zur Verfügung. Daher darf ich den Unterricht nur in Ausnahmefällen verlassen.

  • Ich achte auf Sauberkeit und Ordnung an meinem Arbeitsplatz und im Klassenraum und stelle vor Verlassen die Stühle hoch.

  • Ich muss auf Vollständigkeit meiner Arbeitsmaterialien achten, sorgfältig mit ihnen umgehen und meine Hausaufgaben regelmäßig anfertigen.

  • Der Lehrer beendet den Unterricht.

 

4. Wichtige Informationen für Eltern:

  • Ich sorge dafür, dass mein Kind alles bekommt, was es für den Schulbesuch braucht. (Kleidung, Hefte, Bücher…)

  • Haustiere wie z.B. Hunde dürfen nicht auf das Schulgelände mitgebracht werden.

  • Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten.

  • Wenn ein Schüler wegen Krankheit o.Ä. nicht am Unterricht teilnehmen kann, so müssen die Erziehungsberechtigten die Schule hierüber unverzüglich unterrichten. Spätestens bei Rückkehr in die Schule ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, aus der Dauer und Grund des Fehlens ersichtlich ist.

  • Wenn mein Kind ansteckende Krankheiten hat (Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Scharlach, Kopfläuse…) muss ich die Schule unverzüglich benachrichtigen und nach Genesung ein Attest vorlegen, das den Kindern gestattet, den Unterricht wieder zu besuchen.

  • Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten nur in Ausnahmefällen (wie z.B. Krankheit) vom Sport- bzw. Schwimmunterricht befreit werden. Eine Befreiung über zwei Unterrichtstage hinaus wird aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses- bei längerer Dauer als zwei Monate aufgrund amtsärztlichen Zeugnisses- vom Schulleiter gewährt.

  • Sollten Fragen auftreten, wende ich mich zuerst an den betreffenden Fachlehrer, dann an den Klassenlehrer.

  • Gespräche werden in der Regel unter Angabe des Gesprächgrundes über das Hausaufgabenheft mit dem betreffenden Lehrer vereinbart. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass ungeplante Gespräche vor und nach dem Unterricht sowie während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht möglich sind, da dies den vorgegebenen Schulablauf stört.

  • Wenn ich mein Kind abhole, warte ich auf dem Schulhof und nicht vor dem Klassenraum.

 

Was kann geschehen, wenn gegen die Regeln der Schulordnung verstoßen wird? In den vorherigen Abschnitten habt ihr, liebe Schüler, lesen können, welche Regeln ihr selbst, eure Lehrer und eure Eltern einhalten müssen, wenn es in der Klasse und in der gesamten Schule gut ablaufen soll. Aber so, wie bei jedem Fußballspiel ein Schiedsrichter notwendig ist, der öfter pfeifen muss und manchmal sogar eine gelbe oder rote Karte zeigt, so muss auch eine Schulordnung etwas über die Verstöße gegenüber den Regeln aussagen. Sicher werden wie auch beim Fußball die meisten Verstöße nicht absichtlich oder gar bösartig begangen. Trotzdem können sie nicht einfach unbeachtet bleiben, denn die aufgeschriebenen Regeln gelten ohne Ausnahme für alle gleichermaßen.

 

Pädagogische Maßnahmen bei Fehlverhalten können beispielsweise sein:

  • Maßnahmen zur Wiedergutmachung (zum Beispiel Entschuldigung, Gespräch, Schadensersatz von fremdem Eigentum

  • Zeitweise Einbehalten von schulfremdem Eigentum

  • Pausensperre

  • Hausarbeit

  • Nacharbeit

  • Klassenbucheintrag

  • Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten

 

Schwerwiegende Verstöße gegen die Schulordnung ziehen Ordnungsmaßnahmen gemäß dem Schulordnungsgesetz nach sich.

 

Bitte lesen Sie die Schulordnung gemeinsam mit Ihrem Kind und besprechen Sie die angesprochenen Themen. In der Schule wird natürlich am Anfang jeden Schuljahres das Thema „Schulordnung“ von den Lehrern / innen thematisiert.

 

Erziehung ist gut, wenn sie vom Elterhaus zu Grund gelegt ist und im Zusammenspiel Schule- Elternhaus respektvoll, einsichtig und konsequent fortgeführt und ausgebaut wird. Unterricht ist gut, wenn ein angenehmes Lernklima herrscht, das heißt wenn er abwechslungsreich und anschaulich ist, Lernziele erreicht werden, Lernerfolge sichtbar sind, sodass alle „Zusammen wachsen“ können. Normen und Regeln sind gut, wenn sie gemeinsam erarbeitet sind und von allen eingehalten werden. Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit und ein harmonisches Miteinander.